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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

1. Einleitung
Auf Basis der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVG) sollen bestehende und neue partnerschaftliche Beziehungen zwischen der hasler ag und ihren Kunden gepflegt und für beide Seiten von langfristigem Nutzen sein. Gleichzeitig sollen sie helfen, den Erfolg sicher zu stellen. Die hasler ag ist Mitglied des Vereins Schweizerischer Anodisierbetriebe (VSA).

2. Geltungsbereich
Mit Wirkung ab 1.10.2014 unterliegen die Verträge der hasler ag mit ihren Kunden ausschliesslich diesen AVB. Alle uns erteilten Aufträge werden auf Basis des Werkvertrages und den nachfolgenden Bestimmungen ausgeführt. Vorschriften und Bedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie von der hasler ag schriftlich anerkannt worden sind. Angebote zum Produkt- und Leistungsangebot der hasler ag aus Prospekten, Anzeigen und im Internet sind freibleibend und unverbindlich.

3. Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen
Offerten erfolgen freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich rein netto. Rechnungen sind ohne anders geltende Vereinbarung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Teillieferungen können laufend in Rechnung gestellt werden.

4. Auftragserteilung
Um Fehler hinsichtlich der Behandlungsart zu vermeiden, sind alle Aufträge schriftlich zu erteilen. Die Bezeichnung der zu veredelnden Oberflächen ist anhand von Skizzen oder Zeichnungen deutlich anzugeben. Veredlungsverfahren, Schichtdickenangabe, Legierung, Masshaltigkeit und Kontaktierstelle sind Bestandteil des Bestelltextes und der Zeichnung. Wenn kein Vermerk vorhanden ist, sind wir frei in der Wahl der Kontaktier-stelle. Sind spezifische Arbeitsunterlagen (Zeichnung, Farbmuster, Spezifikationen, Normen, Prüfmittel) erforderlich, müssen sie bei Auftragserteilung beigestellt werden und sind nach Auftrags-erfüllung wieder an den Besteller zu retournieren. Bei Nichtbefolgen dieser Hinweise vor Auftragserteilung entfällt jede Haftung der hasler ag.

5. Lieferfristen
Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie durch die hasler ag schriftlich zugesichert worden sind und wenn die Anlieferung durch den Besteller rechtzeitig erfolgt. Wird die Lieferung durch Betriebsunterbrechungen, -ein-schränkungen oder durch sonstige Umstände, welche von der hasler ag nicht beeinflusst werden können, verzögert oder verunmöglicht, so entsteht dem Besteller kein Anspruch auf Ersatz eines allfälligen Schadens zu. Bereits ausgeführte Arbeiten sind in jedem Fall zu bezahlen.

6. Gewährleistung/Mängel/Mängelrüge
Die hasler ag gewährleistet eine fachlich einwandfreie und auftragskonforme Ausführung. Wenn bei Ablieferung der veredelten Teile erkennbare Mängel auf eine unsachgemässe Veredelung zurückzuführen sind, müssen diese spätestens 10 Tage vor Ablauf der Ablieferung und vor der Weiterverarbeitung gemeldet werden. Bei farbigen Werkstücken werden Farbdifferenzen nur dann als Mangel anerkannt, wenn durch vorhergehende Toleranzmuster festgelegte Abweichungen überschritten wurden. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Legierung zum Färben geeignet ist. Für nicht bei Ablieferung sichtbare Mängel richtet sich die Haftung nach OR Art 210. Für Schäden, die auf Besonderheiten der Umwelt und/oder auf unsachgemässe Reinigung, unzweckmässige Konstruktion, Legierungswahl oder Kombinationen zurückzuführen sind, lehnt die hasler ag jegliche Haftung ab. Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge verpflichtet sich die hasler ag, die erforderliche Nachbehandlung kostenlos vorzunehmen.

7. Fracht und Verpackung
Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Bestellers, welcher auch die entstehenden Kosten trägt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand befinden sich am Geschäftssitz der hasler ag. Es gilt schweizerisches Recht.

14.09.2014